Die unheilvolle Rückkehr Carl Schmitts
Regieren mit den Mitteln
des Ausnahmezustands
(erschienen
im: Freitag, 17. August 2007)
Als Giorgio Agamben
2003 schrieb, dass sich der Ausnahmezustand mit dem War on Terror
in „das herrschende Paradigma des Regierens“ verwandele,
wurde er von Kritikern belächelt. Von einer „Unbestimmtheit
zwischen Demokratie und Absolutismus“, wie sie der italienische
Philosoph auszumachen glaubte, sei die westliche Gesellschaft noch
Lichtjahre entfernt.
Mittlerweile lässt sich kaum noch leugnen, dass die staatliche
Gewalt in den letzten Jahren systematisch enthegt worden ist. Die
US-Regierung hat in Guantánamo und an anderen, geheimen Orten
Räume des Ausnahmezustands errichtet, in denen – zumindest
bislang – weder nationales Recht noch internationale Kriegskonventionen
gelten. Folter ist von führenden Repräsentanten der USA
als „robuste Verhörmethode“ verharmlost und damit
legitimiert worden. Ein Tabubruch, der vom „Folterverbot“,
den das Weiße Haus vor wenigen Wochen verkündete, nicht
rückgängig gemacht wird. Gleichzeitig wird die Kriegführung
immer stärker an so genannte „Private Militärdienstleister“
(PMC’s) outgesourcet und damit der öffentlichen Kritik
systematisch entzogen. Im Irak stellen die PMC’s mit mehreren
Zehntausend Mann mittlerweile das zweitgrößte Besatzungskontingent
nach der US-Armee.
Auch in Deutschland sind vergleichbare Tendenzen zu beobachten.
Landeskriminalämter und Geheimdienste haben bei der Verschleppung
von Menschen in US-Geheimgefängnisse, also an Orte der Anomie,
der staatlich etablierten Gesetzlosigkeit, kooperiert. Die Bundesregierung
legt immer neue Gesetzesvorhaben auf, mit deren Hilfe die Kontroll-
und Überwachungsvollmachten der Ermittlungsbehörden ausgeweitet
werden. Und schließlich hat der deutsche Innenminister vor
wenigen Wochen auch noch die gezielte Tötung von Terrorverdächtigen
ins Gespräch gebracht. Er sprach sich damit nicht nur für
die faktische Wiedereinführung der Todesstrafe, sondern auch
für eine Aufhebung der Gewaltenteilung aus. Denn darüber,
wer ein Terrorist ist, würden im Ernstfall das GSG-9-Kommando
und seine Vorgesetzten entscheiden. Schäuble ist bei diesem
Vorhaben zwar auf Widerstand gestoßen, doch er ist weiterhin
Innenminister.
Die Tendenz ist also eindeutig: Wir haben es mit einer Ausweitung
von staatlicher und teilweise auch parastaatlicher Gewalt zu tun,
die sich in Verbindung mit den heute zur Verfügung stehenden
Kontrolltechnologien in einen autoritären Alptraum zu verwandeln
droht.
Giorgio Agamben hat sich in diesem Zusammenhang ausführlich
mit Carl Schmitt auseinander gesetzt. Tatsächlich kann man
den autoritären Staatstheoretiker und NS-Kronjuristen Schmitt
als unsichtbaren Stichwortgeber für das sich entfaltende globale
Sicherheitsregime bezeichnen.
Schmitt verknüpfte bereits in seiner Frühschrift, der
Politischen Theologie von 1922, Staatsmacht und Ausnahmezustand
paradigmatisch miteinander. Souverän sei, wer den Ausnahmezustand
verhänge, behauptete Schmitt und postulierte damit –
ähnlich wie Walter Benjamin –, dass sich jede Rechtsordnung
aus erfolgreicher Gewaltausübung herleiten lasse. Im Widerspruch
zu Benjamin hielt Schmitt dies jedoch nicht für ein Kainsmal
staatlicher Macht. Ihm diente diese Beziehung vielmehr als Grundlage,
um die Willkür ins Recht zurückzuholen. Mit durchschaubaren
Absichten: Wenn jede staatliche Ordnung auf den Ausnahmezustand,
d.h. die Ausübung von Gewalt, zurückgeführt werden
kann, dann ist das Regieren mit willkürlicher Gewalt auch legitim.
Der Ausnahmezustand ist nicht der einzige Schmittsche Begriff, der
sich heute politisch zu manifestieren scheint. 1933 legte Schmitt
in Der Begriff des Politischen sein Konzept einer Freund-Feind-Unterscheidung
vor, mit deren Hilfe radikal zwischen dem Eigenen und dem Anderen
differenziert und somit eine Unversöhnlichkeit nach außen
hergestellt werden kann, die nach innen für Kohärenz sorgt.
Im Antiterrorkrieg ist zwar nicht mehr wie in den Zeiten Schmitts
von ‚der Volksgemeinschaft’ die Rede. Im Gegenteil betont
der hegemoniale herrschaftliche Diskurs heute, dass es sich beim
Terrorismus um eine Menschheitsgeißel handelt, also die gesamte
Weltbevölkerung sich in einem „gerechten Krieg“
gegen das Andere befindet. Doch ansonsten folgt das globale Ordnungsprinzip
einer durchaus vergleichbaren Logik. Dem Blockkonflikt waren Instanzen
der Vermittlung eingeschrieben, im War on Terror ist nur noch von
unversöhnlicher Feindschaft die Rede. Das Fatale daran ist
nicht, dass man sich jedem Kompromiss mit dem islamischen Fundamentalismus
verweigern würde – daran gäbe es wahrlich nichts
auszusetzen. Fatal ist die Wirkung nach innen. Das radikalisiert
dichotomische Denken zieht einen spezifischen Begriff von Gesetz
nach sich. So plädieren prominente Rechtswissenschaftler wie
der Bonner Jurist Günther Jakobs heute dafür, die Gegner
der Ordnung nicht mit Mitteln des Rechts, sondern mit Mitteln der
Feindschaft zu bekämpfen. Der Staat soll sozusagen autorisiert
werden, gegen Personen und Personengruppen den selektiven Ausnahmezustand
zu verhängen. Rechtssubjekte mutieren zu nacktem Leben –
eine Figur, die Giorgio Agamben mit dem römischen Begriff des
Homo Sacer zu fassen versuchte. Ein Leben, das sich im Besitz der
Götter befindet und straflos getötet werden kann.
Schließlich ist der unsichtbare Carl Schmitt, der nur selten
als Inspirationsquelle genannt wird, auch als außenpolitischer
Stichwortgeber präsent. Im Auswärtigen Amt sowie im Verteidigungsministerium
wird neuerdings viel über die „asymmetrische Bedrohung“
des Westens durch nicht-staatliche Akteure (Terroristen, Guerillas,
Banden etc.) gesprochen. Über eben jenes Thema hatte Schmitt
auf Einladung des frankistischen Instituto de Estudios Políticos
bereits 1962 in Spanien referiert. Der kommunistische Aufständische,
so Schmitt in seiner „Theorie des Partisanen“, mache
eine Irregularisierung der staatlichen Kriegführung notwendig.
Napoleons Diktum, dass man Partisanen nur mit Partisanenmethoden
bekämpfe könne, gewinne neue Aktualität.
In der aktuellen Debatte über „asymmetrische Konflikte“
wird so getan, als müsse die westliche Staatengemeinschaft
die Anwendung irregulärer, entregelter Kampfformen erst noch
erlernen, Tatsächlich jedoch hat sie auf die Herausforderung
des Partisanen, Guerillero oder Terroristen schon vor Jahrzehnten
Antworten entwickelt. Es ist ja keineswegs nur der „internationale
Terrorismus“, wie es heute nebulös heißt, der Zivilisten
systematisch in Kriegsziele verwandelt. Die Kriegführung Frankreichs
in Algerien, der USA in Vietnam und natürlich ganz besonders
Deutschlands in Osteuropa beruhte auf einem strukturell entregelten
Angriff auf die Zivilbevölkerung. Dabei fanden auch offen terroristische
Kriegsmittel wie die Autobombe oder das Massaker Eingang ins Repertoire
(verdeckter) staatlicher Kriegführung.
In diesem Sinne birgt die Entwicklung, die heute, von sicherheitspolitischen
Diskursen angetrieben, zu beobachten ist, nichts prinzipiell Neues.
Carl Schmitts Argumentation ist einer Hinsicht nicht ganz falsch:
Der Ausnahmezustand, die Anwendung willkürlicher Gewalt, ist
eng mit der staatlichen Rechtsordnung verwoben. Auch in den westlichen
Demokratien lässt sich das feststellen: In der Bundesrepublik
Deutschland wurde mehrfach – beispielsweise im Jahr 1977 –
mit Kategorien des Feindstrafrechts operiert. Spezialeinheiten der
NATO-Staaten wurden über Jahrzehnte in „irregulären
Techniken“ unterrichtet. Die von US-Militärs in Lateinamerika
verwendeten „Handbücher zur Aufstandsbekämpfung“
sahen das Training von Praktiken wie Bombenanschläge, Folter,
Entführung und Mord an Oppositionellen vor. Und selbst sozialdemokratisch
geführte Staaten machten sich diese Mittel zueigen: Sowohl
die britische als auch die spanische Regierung protegierten in den
1970er und 1980er Jahren rechte Todesschwadronen, um das staatliche
Gewaltmonopol mit illegalen Mitteln durchzusetzen.
Das qualitativ Neue an der Entwicklung besteht also nicht darin,
dass das Recht suspendiert werden soll, um Ordnung zu behaupten.
Das Neue besteht darin, dass diese Politik mit ungekannter Offenheit
verteidigt wird: Die Macht des Staates wird zur unhinterfragbaren
Maxime, seine Gewalt zum Recht erhoben. Das ist auch deshalb Furcht
erregend, weil die robuste westliche Staatlichkeit in einem Ausmaß
über Gewaltmittel und Kontrolltechnologien verfügt, wie
es in der Geschichte der Menschheit bislang unbekannt war. Die Entgrenzung
herrschaftlicher Gewalt bringt auf diese Weise eine monströse
Totalität hervor, der sich nicht mehr entkommen lässt.
Interessanterweise werden terroristische Anschläge, um deren
Bekämpfung es doch angeblich geht, durch dieses Sicherheitsregime
nicht verhindert. Die Ausdehnung souveräner Macht zieht neue
Radikalisierungen nach sich, die in der heutigen globalen Konstellation
in erster Linie religiösen oder ethnisierenden Mustern folgen
und somit ihrerseits auf eine „politisch entgrenzte“
Gewalt hinauslaufen. Da die Knotenpunkte der Macht immer perfekter
geschützt sind, wird der terroristische Angriff immer wahlloser
und diffuser. Es ist so banal wie verhängnisvoll: Wer mit den
Mitteln Carl Schmitts Ordnung herzustellen sucht, feuert in doppelter
Hinsicht jenen Prozess an, durch den der Schrecken als zentrales
politisches Mittel etabliert wird.
Giorgio Agamben war skeptisch, ob sich diese Entwicklung durch die
Verteidigung des Rechtsstaats stoppen lässt. Er vertrat die
These, dass es kein einfaches Zurück mehr gebe, wenn sich die
der Macht innewohnende Gewalt erst einmal offenbart habe. Der Begriff
des Rechts selbst werde in Frage gestellt, wenn der willkürliche
Kern der Ordnung zum Vorschein komme. Man müsse, so Agamben
alarmiert, dennoch alles unternehmen, um „das Funktionieren
der Maschine zu unterbrechen, die den Okzident derzeit in den weltweiten
Bürgerkrieg führt.“ Sich der unhinterfragten Renaissance
Carl Schmitts in Politik und Theorie zu widersetzen, wäre zumindest
ein Anfang.
Raul Zelik veröffentlichte
unlängst den Roman „Der bewaffnete Freund“ (Blumenbar-Verlag),
der sich am Beispiel Spaniens mit dem Zusammenhang von Ausnahmezustand
und politischer Gewalt auseinandersetzt.